Studienbeihilfe in Österreich – Höhe- Anspruch und Berechnung

Tipps und allgemeine Informationen zur Studienbeihilfe in Österreich findet man hier: Das sollte man über die Beihilfe fürs Studium wissen!

Beihilfe für Studenten in Österreich

Falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können österreichische Staatsbürgerinnen und österreichische Staatsbürger eine staatliche Studienbeihilfe beantragen, weil damit ein rechtlicher Anspruch darauf vorliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch für EU bzw. EWR – Bürgerinnen / EU bzw. EWR – Bürger, Drittstaatsangehörige, Staatenlose und Konventionsflüchtlinge möglich.

Studienfinanzierung und Kosten

sparschweinIm Normalfall müssen nach österreichischem Recht die Eltern eines Studenten für alle für das Studium erforderlichen Ausgaben aufkommen und zwar solange bis sie nicht im Stande dazu sind sich eigenständig zu erhalten. Wenn das für die Eltern jedoch nicht machbar ist und auch der Studierende nicht für die Kosten, die mit dem Studium in Verbindung stehen, aufkommen können, kann eine staatliche Studienbeihilfe beantragt werden.

Als wichtige Voraussetzung zur Einreichung eines Antrages auf eine staatliche Studienbeihilfe gilt auch ein positiver Studienerfolg. Dieser ist unumgänglich! Der Studierende muss nachweisen können, dass er ein „ordentlicher“ Student ist und seine Aufgaben sowie die Teilnahme am Studium ordnungsgemäß durchführt. Die Leistung dieser Studenten muss nachgewiesen werden können, falls dies erforderlich ist.

Förderungen

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Student als sozial förderungswürdig gelten muss, kurz gesagt die soziale Förderungswürdigkeit muss anhand von bestimmten Faktoren errechnet werden. Dazu gehören die Größe der Familie, der Familienstand und das jeweilige, jährliche Einkommen. Anhand dieser Daten kann die genaue Höhe der staatlichen Studienbeihilfe errechnet werden.

Höhe der staatlichen Studienbeihilfe

Zur korrekten Berechnung der staatlichen Studienbeihilfe muss von einem Fixbetrag ausgegangen werden. Hierbei handelt es sich um den staatlichen Höchststudienbeihilfe – Betrag, welcher Euro 8.580,00 beträgt. Die Beihilfe wird im Normalfall im Sommersemester jeweils ab dem Monat März und im Wintersemester ab dem Monat September zuerkannt. Dies gilt nur, wenn der Antrag ordnungsgemäß innerhalb der dazu erforderlichen Frist eingereicht worden ist.

Der oben aufgeführte jährliche Höchststudienbeihilfe – Betrag gilt für Studierende mit vollendetem 24. Lebensjahr, die dazu gezwungen sind direkt am Studienort zu wohnen, weil die Entfernung zum Wohnsitz der Familie zu groß ist. Sie müssen jedoch am Studienort amtlich gemeldet sein. Dieser Betrag ist außerdem für Vollwaisen (verstorbene Eltern) und für Studierende mit mindestens einem Kind vorgesehen, auch für Studierende, die verheiratet sind oder sich mindestens über eine Zeitspanne von 4 Jahren zur Gänze selbst erhalten haben.

Falls es sich um Studierende handelt, bei denen die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird der staatliche Höchststudienbeihilfe – Betrag auf einen Betrag von Euro 6.000,00 herabgesetzt.

Studenten mit Behinderung und besonderen Bedürfnissen

Bei Studierenden mit Behinderung wird die staatliche Höchststudienbeihilfe – Betrag mit Berücksichtigung auf die Art der Behinderung und deren Schweregrad erhöht. Zusätzliche Informationen und Näheres dazu werden in den gesetzlichen Richtlinien angegeben.

Studenten während der Kindererziehung

Wenn Studierende zur Erziehung eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, dann wird der staatliche Höchststudienbeihilfe – Betrag jährlich um Euro 1.200,00 erhöht. Dies gilt pro Kind.

Verringerung der Höchststudienbeihilfe

Es kann auch zu gesetzlichen Verringerungen der staatlichen Höchststudienbeihilfe – Betrages kommen.

Dies geschieht, wenn es sich um Euro 10.000,00 übersteigende Beträge des Jahreseinkommens des Studierenden handelt. Die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen hierzu werden genauer in der Zuverdienstgrenze erläutert.

Beihilfe für berufstätige Studenten

Gehen wir nun genauer auf das Thema Beihilfe und Beruf ein. Hierzu besteht die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, die als Selbsterhalterstipendium bezeichnet wird. Es handelt sich um Personen, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über eine bestimmte, bereits längere Zeitspanne sozusagen selbst erhalten können. Damit auch in diesem Fall der staatlichen Höchststudienbeihilfe – Betrag errechnet werden kann, muss die Zuverdienstgrenze berücksichtigt werden.

Außerdem besteht für den Studenten mit beruflicher Tätigkeit auch die Möglichkeit auf einen Antrag zum Studienabschluss – Stipendium. Dies bedeutet, dass am Ende des Studiums der Beruf über eine bestimmte Zeitspanne aufgegeben werden kann, damit sich der Student hauptsächlich auf den Abschluss des Studiums konzentrieren kann.

Förderung fürs Studieren im Ausland

Auch für jene Studierenden, die ihre Erfahrungen im Ausland (Auslandssemester) sammeln möchten, besteht die Möglichkeit auf einen Antrag auf ein Auslandsstipendium. Auslandsaufenthalte werden vom Staat als großer Vorteil für das zukünftige Berufsleben und die Karriere angesehen, dabei können nicht nur ein, sondern auch mehrere Semester im Ausland absolviert werden.

Studieren mit Kind

Mutter und KindFür studierende Mütter und Väter sind Vorteile und begünstigende Regelungen ebenso vorgesehen. Im Falle eines studierenden Vaters besteht jedoch nur deren Gültigkeit, wenn dieser entweder mit der Mutter verheiratet sind oder wenn eine gemeinsame Obsorge mit der Mutter des Kindes vereinbart wurde.

Auch in diesen Fällen müssen die jeweiligen Erhöhungszuschläge sowie das Alter des Studierenden in Betracht gezogen werden, damit der korrekte, staatliche Höchststudienbeihilfe – Betrag errechnet werden kann. Die Zuverdienstgrenze von Euro 10.000,00 erhöht sich außerdem pro Jahr und pro Kind mit Unterhaltsberechtigung, abhängig jeweils auch vom Alter des Kindes / der Kinder. In diesem Fall ist keine Obsorgepflicht erforderlich, jedoch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Diese gilt als Voraussetzung für eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze.

Eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf eine Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester ist möglich, wenn es sich um kleinere Kinder handelt. Hier wird eine Grenze zur Pflege und Erziehung eines Kindes gesetzt, die ein Alter von sechs Jahren festsetzt.

Studieren in der Schwangerschaft

Eine weitere Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe besteht, wenn eine Schwangerschaft vorliegt. In diesem Fall wird die Beihilfe um ein Semester verlängert.

Höhe der Studienbeihilfe berechnen

Im Internet stehen viele verschiedene Homepages zur Verfügung mit denen man durch Eingabe aller korrekten Daten die jeweilige Höhe der staatlichen Höchststudienbeihilfe – Betrages errechnen kann.

Es ist leider sehr schwierig in einem Ratgeber genauere Beträge anzugeben, da sich jeder staatliche Höchststudienbeihilfe – Betrag auf die jeweilige Studierende / den jeweiligen Studierenden und deren / dessen persönliche Situation bezieht und unzählige Faktoren zur korrekten Errechnung in Betracht gezogen werden müssen.

Dieser Ratgeber sollte als eine ungefähre Erläuterung der heute bestehenden Regelungen und Vorschriften und weiter als ein allgemeines Informationsblatt zur Studienbeihilfe in Österreich angesehen werden und der Studierenden / dem Studierenden dabei dienen sich ein Bild darüber machen zu können. Anhand der persönlichen Dateneingabe der Studierenden / des Studierenden kann dann der jeweiligen staatlichen Höchststudienbeihilfe – Betrag korrekt errechnet werden.